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Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
Wer hat Anspruch?
Besondere Situationen im Leben führen dazu, dass Sie für die Pflege Angehöriger Pflegehilfsmittel benötigen. Sobald ein Pflegegrad vorliegt, hat ein Patient in der häuslichen Pflege Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
Welche Kosten werden übernommen?
Es werden Pflegehilfsmittel im Wert bis zu 42 € pro Monat übernommen.
Nicht genutztes Guthaben verfällt hierbei und kann nicht im Folgemonat genutzt werden.
Was gehört dazu?
- Bettschutzeinlagen (zum Einmalgebrauch oder wiederverwendbar)
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Medizinische Gesichtsmasken (Mundschutz)
- Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2 Masken)
- Schutzschürzen (zum Einmalgebrauch oder wiederverwendbar)
- Schutzservietten zum Einmalgebrauch
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Händedesinfektionstücher
- Flächendesinfektionstücher
Wie ist der Ablauf?
- Terminvereinbarung zur gemeinsamen Antragstellung und Beratung bei uns in der Apotheke
- Nach erfolgter Genehmigung: Gemeinsames Zusammenstellen der individuellen Pflegehilfsmittelbox
- Änderungswünsche in der Zusammenstellung sind bis zum 15. des Vormonates möglich (telefonisch oder per Mail)
Ansprechpartner
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten oder nähere Informationen wünschen erreichen Sie unsere Hilfsmittelabteilung entweder telefonisch zu unseren Sprechzeiten oder gerne auch per E-Mail.
Telefon
06021/3988777
Telefonische Sprechzeiten sind
Montag - Freitag von 9:00 - 12:30 sowie von 14:30 - 17:30
Samstag 09:30 - 12:30
heimversorgung@apotheke-im-elisenpalais.de