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Schutzimpfungen
Buchen Sie hier Ihren Termin für die Schutzimfpung Ihrer Wahl!
Schutzimpfungen in Apotheken sind ab 18 Jahren möglich.
Wir bieten ab Mitte September die Schutzimpfung gegen COVID-19 an. Als Impfstoff steht der mRNA-Impfstoff Comirnaty LP.8.1 von BioNTech zur Verfügung.
Bei Buchung eines Termins für die COVID-19-Schutzimpfung kann bei Bedarf die Grippeschutzimpfung am selben Termin erledigt werden.
Die Grippe-Schutzimpfung wird ab Anfang Oktober möglich sein. Personen unter 60 Jahren erhalten bei uns den Impfstoff Xanaflu der Firma Viatris. Für die Personen über 60 Jahren steht der Hochdosis-Impfstoff Efluelda der Firma Sanofi zur Verfügung.
COVID-19-Schutzimpfung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Auffrischimpfung ab Spätsommer/Frühherbst für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf sowie für Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten SARS-CoV-2-Infektionsrisiko. Dazu gehören:
- alle Personen ab 75 Jahren
- Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grunderkrankung
- Bewohnende von Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Schwangere bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung oder schwangerschaftsassoziierter Komplikationen (z. B. Gestationsdiabetes, Hypertonie) ab dem 2. Trimenon
- Personal in Pflegeeinrichtung mit direktem Kontakt zu Bewohnenden
- Medizinisches Personal mit einem erhöhten tätigkeitsbezogenen Infektionsrisiko für SARS-CoV-2 (z. B. Medizinische Notaufnahme, Intensivstation etc.)
- Medizinisches Personal, das Risikopatienten betreut (als Risikopersonen gelten hierbei Personen mit den unten aufgeführten Grunderkrankungen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind)
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist
Personen aus den genannten Risikogruppen können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie immungesund sind und sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben.
Weitere Infos unter:
STIKO - COVID-19 Impfempfehlung
Influenza-Schutzimpfung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, sich ab Oktober bis Mitte Dezember gegen die jährliche Grippewelle impfen zu lassen. Die STIKO empfiehlt die Influenza-Impfung
- für alle Personen ab 60 Jahre
- für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
- für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
- für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
- für Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können sowie für
- Personen, die im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z.B. Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben
Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem
- Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können und
- Personen, die arbeitsbedingt einen häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z.B. Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben und tätig sind in z.B. Nutztierhaltungen, Zoos und Tierparks, Tierheimen oder Auffangstationen, Tierarztpraxen sowie Schlachthöfen.
Weitere Infos unter:
STIKO - Influenza-Impfempfehlung
Informationen zur Kostenübernahme der Impfungen bei gesetzlich Versicherten
COVID-19-Schutzimpfung:
Sie können sich kostenfrei in unserer Apotheke gegen das Corona-Virus impfen lassen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind, in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und eins der Kriterien der STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Schutzimpfung (siehe oben) zutrifft.
Influenza-Schutzimpfung:
Sie können sich kostenfrei in unserer Apotheke gegen das Influenza-Virus impfen lassen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und eins der Kriterien der STIKO-Empfehlung zur Influenza-Schutzimpfung (siehe oben) zutrifft.
Zusätzlich hat der Deutsche Apotheker Verband mit einigen Krankenkassen eine Zusatzvereinbarung geschlossen, wodurch auch die Kostenübernahme für alle Impfwilligen über 18 Jahren dieser Krankenkassen gesichert ist. Folgende Krankenkassen sind der Zusatzvereinbarung beigetreten:
- DAK
- BARMER
- TK
- AOK Bayern
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Bremen/Bremerhaven
- KKH
- IKK-Südwest (Rheinland-Pfalz, Saarland)
- Mobil KK
- BIG direkt gesund
- bkk melitta hmr
- BKK VerbundPlus
- BKK Akzo Nobel Bayern
- VIACTIV Krankenkasse
- WMF BKK
- R+V BKK
- mkk - meine krankenkasse (vormals: BKK VBU)
- Siemens-Betriebskrankenkasse
- BKK EWE
- BKK ProVita
- BKK Faber-Castell & Partner
- Novitas BKK
- Mercedes-Benz BKK
- energie-BKK
- Merck BKK
- Pronova BKK
- SECURVITA BKK
- IKK classic
- BKK PwC
- BKK Linde
- BKK Wirtschaft & Finanzen
- Debeka BKK
- Vivida BKK
- mhplus BKK
- SKD BKK
- Südzucker BKK
Für Privatpatienten gilt: Bitte klären Sie vorher die Kostenübernahme der jeweiligen Schutzimpfung mit Ihrer Privatkasse. Die Impfleistung muss zunächst selbst gezahlt werden. Mit dem erhaltenen Apothekenbeleg über die Schutzimpfung können Sie das Geld von Ihrer privaten Krankenkasse zurückfordern.